Muster für ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Helmpflicht:
Bei sämtlichen Touren besteht Helmpflicht. Auch Handschuhe werden jedenfalls ausdrücklich empfohlen.
§ 2 Erste Hilfe:
Jeder leistet nach seinen Möglichkeiten Erste Hilfe und unterstützt den Bikeguide bei der Durchführung der Maßnahmen bzw. folgt den Anweisungen der angeforderten Rettung/Bergrettung.
§ 3 Teilnahmevoraussetzung:
Teilnehmen kann jeder, der den in Tourenbeschreibung genannten sportlichen Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung (Bekleidung, Mountainbike bzw. Rennrad) mitbringt. Der Leiter der Gruppe ist berechtigt, zu Beginn und auch während der Tour einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des bezahlten Betrages.
§ 4 Anmeldung:
Jede Anmeldung ist verbindlich. Nachdem die Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten die Teilnehmer von uns die Anmeldebestätigung per Email.
§ 5 Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt in Bar direkt im Anschluss an die Tour! Bei Bezahlung vor Tourantritt direkt auf die angegebene Bankverbindung!
§ 6 Rechte von bikeguide.tirol:
(a) Verweigert der Kunde die Zahlung des vereinbarten Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht bikeguide.tirol das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Dienstleistung sowie seiner Auslagen für den Kunden die eingebrachten Sachen zurückzubehalten. (§ 970 c ABGB gesetzliches Zurückbehaltungsrecht.)
(b) bikeguide.birol hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Kunden eingebrachten Gegenständen (§ 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers).
§ 7 Pflichten von bikeguide.tirol:
(a) bikeguide.tirol ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
(b) Die ausgezeichneten Beträge sind Bruttopreise.
§ 8 Mindestteilnehmerzahl:
Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht.
§ 9 Unsere Leistungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen in der Beschreibung. Die Beschreibung stellt den geplanten Tourverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen Fahrtrouten und/oder Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich.
§ 10 Strafen:
Da die Touren teilweise auf Wanderwegen, privaten Straßen, Schlepper- und Karrenwegen usw. stattfinden, ist ein freundliches, zuvorkommendes Verhalten gegenüber den Besitzern, Jägern, Förstern, Polizei usw. notwendig. Sollten Strafen fällig werden, werden diese auf die gesamte Gruppe gleichmäßig aufgeteilt.
§ 11 Haftung:
- Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen des Guides nicht Folge geleistet wird oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschriften selbst verantwortlich.
- Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Bikeguide.
- Der Teilnehmer erklärt darüber informiert zu sein, dass mit der Ausübung des Mountainbikens spezifische Gefahren verbunden sind. (Straßen- und Wegbeschaffenheit, plötzliche Hindernisse, ungesicherte Straßen- und Wegränder, etc.). Auch auf den Forststraßen ist mit plötzlichen Hindernissen, KFZ-Verkehr etc. zu rechnen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
- Der Teilnehmer erklärt, gesund und leistungsfähig zu sein. Er wird bei Auftreten von Beeinträchtigungen umgehend den Radführer informieren.
- Der Abschluss einer Unfall- und Bergekostenversicherung wird empfohlen. Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Gewährleistung:
Sollte eine unserer Touren trotz aller Bemühungen Mängel aufweisen, müssen die Beanstandungen unverzüglich dem Bikeguide übermittelt werden.
§ 13 Tourabbruch:
Ein Teilnehmer, der die Gruppe - aus welchen Gründen auch immer - vorzeitig verlässt hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm einbezahlten Entgeltes. bikeguide.tirol ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Teilnehmer die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. bikeguide.tirol verpflichtet sich hierbei, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, sodass aus dem Ereignis kein Gewinn gezogen wird (§ 1447 ABGB).
§ 14 Rücktritt:
Bei Reiserücktritt gelten folgende Stornogebühren:
bis 25 Tage vor Reisebeginn 15%
bis 15 Tage vor Reisebeginn 30%
bis 10 Tage vor Reisebeginn 50%
bis 7 Tage vor Reisebeginn 75%
bis 5 Tage vor Reisebeginn 80%
§ 15 Foto- und Filmmaterial :
Während der Veranstaltungen entstandenes Foto- und Filmmaterial darf von uns zu Werbezwecken verwendet werden.
§ 16 Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
§ 17 Haftpflichtversicherung:
Im Falle von Haftungsansprüchen ist bikeguide.tirol versichert bei: Zürich Versicherung AG, Österreich
§ 18 Gerichtsstand:
Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Guide und den Gästen ergeben, ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht unser Sitz in
Standort von bikeguide.tirol, Bezirksgericht Zell/Ziller, 6280 Zell am Ziller.